OBJEKTANBIETER

Sie haben eine Immobilie und möchten uns diese in die Vermarktung geben? Dann nutzen Sie ganz bequem unser Online-Formular Wohnen bzw. Büro, um uns die Daten zu Ihrer Immobilie zu übermitteln.



GEBÜHRENFREI ANRUFEN

 Gebührenfrei anrufen

Routenplaner

 
Startadresse:
 
Ziel:
       

SERVICE

HOME arrow AGB
Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der immoXpert e.K.

§1 Geltung der AGB

Diese AGB gelten für sämtliche (auch künftige) mit der Firma immoXpert abzuschließenden Verträge.

§2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluß, Doppeltätigkeit

Durch das Verwenden der Angebote und/oder die Inanspruchnahme, bzw. unwidersprochene Duldung der Dienstleistungen von immoXpert akzeptiert der Auftraggeber die nachfolgenden Bedingungen.
immoXpert ist berechtigt, für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

§3 Angebote, Haftung, Vorkenntnis

Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Eigentümer/Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen kann immoXpert nicht übernehmen. Die Angebote von immoXpert erfolgen freibleibend, Zwischenvermietung bzw. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
immoXpert haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist dem Kunden ein Angebot von immoXpert bei Erhalt bereits bekannt so ist er verpflichtet, dies unverzüglich immoXpert mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, so kann er sich später nicht auf die Vorkenntnis des Angebotes berufen.

§4 Wirtschaftliche Gleichwertigkeit, Persönliche Identität,
Folge- und Ersatzgeschäft

Die Provision wird auch geschuldet, wenn nicht der Kunde selbst, sondern ein Unternehmen an dem er wirtschaftlich mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist oder an dessen Ergebnis er mittelbar oder unmittelbar wirtschaftlich teilnimmt oder auf dessen Leitung er Einfluss hat, abschließt; gleiches gilt für den Fall, wenn statt des Gegenstandes des Maklervertrages ein Vertrag mit wirtschaftlich entsprechendem Ergebnis geschlossen wird, beispielsweise ein Leasingunternehmen eingeschaltet wird.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten entsteht ein Provisionsanspruch auch für Ersatz- und Folgegeschäfte. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der Tätigkeit von immoXpert von der anderen Hauptvertragspartei eine andere Gelegenheit erfährt und hierüber ein Hauptvertrag abgeschlossen wird oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger der anderen Hauptvertragspartei einen Vertrag schließt oder anstatt zu mieten kauft oder mietet anstatt zu kaufen.
Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit nach Abschluss des Hauptvertrages eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt, z.B. erst nur gemietet oder gepachtet wurde und in der Folge ein Kauf zustande kommt oder ein Gewerbemiet- oder Pachtvertrag um weitere Flächen ergänzt wird.

§5 Vertraulichkeit, Weitergabe an Dritte

Die dem Kunden von immoXpert erteilten Informationen sind ausschließlich für diesen bestimmt. Er ist verpflichtet, diese streng vertraulich zu behandeln. Er darf sie nicht an einen Dritten weitergeben.
Verletzt der Kunde diese Pflicht und kommt ein Hauptvertrag mit diesem Dritten zustande, so ist der Kunde gleichwohl zur Zahlung der vollen Provisionszahlung an immoXpert verpflichtet. Gleiches gilt für den Fall, dass immoXpert Informationen an ein Unternehmen gibt und diese dann von Angehörigen des Unternehmens für sich persönlich verwertet werden.

Zwischen immoXpert und dem Auftraggeber werden folgende Provisionssätze zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer für Nachweis-/Vermittlungsprovisionen vereinbart:

1. Kauf

Bei An- und Verkauf von Immobilien (einschließlich Wohnungseigentum/Erbbaurecht) beträgt die Provision 5% des Gesamtpreises, bei Erbbaurechten des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenen Erbbauzinses.

2. Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen

  • Bei Vermietung/Verpachtung von Gewerbeflächen beträgt die Provision bei Verträgen bis 5 Jahren, 2,5 Monatsmieten, bei Verkaufsflächen 3 Monatsmieten, jeweils einschließlich Neben-und Betriebskosten.
  • Die Provisionssätze bei Vermietung/Verpachtung erhöhen sich jeweils um eine halbe Monatsmiete, falls der Miet- oder Pachtvertrag über eine Dauer von mehr als 5 Jahren abgeschlossen worden ist.
  • Enthält der Miet- oder Pachtvertrag die Option (Gelegenheit) für die Verlängerung der Miet- oder Pachtzeit, so erhöhen sich die Provisionssätze jeweils um eine halbe Monatsmiete.
  • Enthält der Miet-/Pachtvertrag die Option (Gelegenheit) auf Erstanmietung bzw. Vormietrechte zusätzlicher Flächen, so entsteht Provisionsanspruch auf diese Flächen, in höhe der in diesen Geschäftsbedingungen genannten Provisionssätze, bei Ausübung der Option.
  • Vereinbarte mietfreie Zeiten bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.
  • Bei Vereinbarung von Vorkaufsrechten/Optionen beträgt die Provision 1% des vereinbarten Kaufpreises, mangels einer solchen Vereinbarung 1% des Verkehrswertes des Vertragsgegenstandes. Werden Option/Vorkaufsrecht ausgeübt, ist die volle Provision zu zahlen.

3. Vermietung Wohnraum

Bei Vermietung von Wohnräumen beträgt die Provision 2 Monatsmieten.

4. Geschäfts- und Unternehmensverkäufe

Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know How, Gegenständen beträgt die Provision 5% des Gesamtpreises.

§7 Entstehen und Fälligkeit unserer Provision

  • Der Provisionsanspruch von immoXpert entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der immoXpert, ein Vertrag bezüglich der von uns nachgewiesen und/oder vermittelten Gelegenheit zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
  • Der Provisionsanspruch der immoXpert bleibt auch dann bestehen, wenn der bereits abgeschlossene Hauptvertrag nachträglich einvernehmlich von den Vertragspartnern aufgehoben wird.
  • Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluß des Vertrages. Die Provision ist zahlbar unmittelbar nach erhalt der Rechnung von immoXpert.

§8 Vollmacht, Schriftform, Gerichtsstand

Mitarbeiter der Firma immoXpert sind zu Verhandlungen/ Vereinbarungen bzgl. der Courtage nicht berechtigt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.

 

AKTUELL

Optimale Vermarktung

Durch Top Video Clips zum Vermarktungserfolg 

filmstreifen.jpg

Wir produzieren mit unserem professionellen TV-Kamerateam Videoclips für die optimale Vermarktung Ihrer Immobilie.

Sehen Sie hier mehr

MIETPREISE FRANKFURT

Klicken Sie auf einen Stadtteil für weitere Informationen!

UMFRAGE

Wie gefällt Ihnen unser Internetauftritt?
 




© 2007 immoXpert.net
[login]